Der Vorstand ist für alle Aktivitäten der Stiftung und die Verwaltung des Vermögens verantwortlich. Er vertritt die Stiftung sowohl gerichtlich als außergerichtlich. Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Der Vorstand der Elisabeth und Rudolf Hirsch Stiftung besteht aus drei Personen:
Durch die Qualifikation der Vorstandsmitglieder sollen die Ziele der Stiftung bestmöglich erreicht werden.